Einschulungsverfahren

Kinder, die bis zum 01. September des laufenden Kalenderjahres das 6. Lebensjahr vollenden, können nach Feststellung der Schulfähigkeit eingeschult werden. Die Entscheidung wird unter Berücksichtigung des Entwicklungsberichtes des abgebenden Kindergartens und einer an der GISAD durchgeführten Schuleignungsprüfung getroffen. Auf Antrag der Eltern wird dieses Verfahren auch auf Kinder angewandt, die erst nach dem 01. September das 6. Lebensjahr vollenden. Die abschließende Entscheidung über die Aufnahme trifft die Schulleitung.

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